w
Für die Richtigkeit der Inhalte der u.a. Mandanteninformationen übernehmen wir keine Haftung. Insbesondere ersetzen diese Informationen keine steuerliche Beratung. Sollten Sie die dort enthaltenen Handlungsempfehlungen als in Ihrem Fall zutreffend erachten, bitten wir um Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins. Zur Terminabsprache stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
10.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2024]
10.05. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
15.05. | Gewerbesteuer** Grundsteuer** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.05. bzw. 21.05.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für April 2024; ** Vierteljahresrate an die Gemeinde]